News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haftung des Einsatzfahrers, war: Wer muss diesen Feuerwehr Einsatz | 17 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 496298 | ||
Datum | 18.07.2008 00:07 MSG-Nr: [ 496298 ] | 6418 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Christian Fischer Die Kommune deren VK-Versicherung nicht zahl könnte hingegen dann sofern die Voraussetzungen erfüllt sind den FM in Regreß nehmen. Hallo, Regreß des AG/Dienstherrn ist mir schon klar, aber das sehe ich als eine andere Baustelle. Geschrieben von Christian Fischer Zuerst der Kommune als Begünstigtem Geld auszuzahlen, um ihm das selbe Geld anschließend wieder als Regreß abzunehmen. Das dachte ich bislang auch. Mir ist zumindest der Versuch/Überlegung bekannt: - Haftpflicht für den Schaden des Unfallgegners tritt ohne Probleme ein. - Vollkasko-Versicherungsschaden wird an die Kommune ausbezahlt. - Grad der Fahrlässigkeit des Verursachers (VU, Einsatzfahrzeug liegt auf dem Spiegel) wird geprüft und aus Sicht der Versicherung festgestellt. - Versicherung überlegt direkt den Fahrer des Einsatzfahrzeuges für den ausbezahlten Vollkaskoschaden haftbar zu machen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|