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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haftung des Einsatzfahrers, war: Wer muss diesen Feuerwehr Einsatz | 17 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 496473 | ||
Datum | 18.07.2008 17:14 MSG-Nr: [ 496473 ] | 5956 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hi! Geschrieben von Ralf Schmidt Daher ist hier auch die Rechtsprechung bezüglich einfahren in "rote" Kreuzungen so heikel: Naja, das dürfte dann doch ein wenig übertrieben sein, hier direkt grobe Fahrlässigkeit anzunehmen. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet übersetzt ins Laien-Deutsch "Wie kann man nur so doof sein" Folglich kommt erstmal die "normale" Fahrlässigkeit dazwischen. Ab welches Geschwindigkeit grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist, kommt auf den Einzelfall an. Zu Gerhard Ausgangsfrage gebe ich Christian und Ralf Recht. Auch wenn das eine eher theoretisch Diskussion ist. Wenn die Versicherung meint es liege grobe Fahrlässigkeit vor, dann gilt das wohl auch für die Kommune, der dann ebenfalls der Regressweg offen steht - wenn sie es denn will. By the way - versichern die kleineren Kommunen alle ihre Fahrzeuge Vollkasko? Die größeren ab 100.000 Einwohnern sind ja davon befreit. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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