Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Haftung des Einsatzfahrers, war: Wer muss diesen Feuerwehr Einsatz | 17 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 496484 |
Datum | 18.07.2008 17:41 MSG-Nr: [ 496484 ] | 6091 x gelesen |
Themengruppe: | Unfälle bei Fahrten mit Einsatzfahrzeugen bzw. auf der Fahrt zum zum Einsatz |
Geschrieben von Katja MidunskyBy the way - versichern die kleineren Kommunen alle ihre Fahrzeuge Vollkasko? Die größeren ab 100.000 Einwohnern sind ja davon befreit.
Hallo,
bei Vollkaskofahrzeugen handelt es sich meist um Rettungsdienstfahrzeuge, da diese Versicherungskosten über die Kostenträger abgewickelt werden und so die Kommune kein eigenes Risiko tragen muss.
Geschrieben von Katja MidunskyZu Gerhard Ausgangsfrage gebe ich Christian und Ralf Recht. Auch wenn das eine eher theoretisch Diskussion ist. Wenn die Versicherung meint es liege grobe Fahrlässigkeit vor, dann gilt das wohl auch für die Kommune, der dann ebenfalls der Regressweg offen steht - wenn sie es denn will.
Auslöser meiner Frage war "NEF liegt auf Spiegel, Überführungsfahrt, keine Einsatzfahrt". Danach wurde die Inanspruchnahme des Fahrers durch die Versicherung diskutiert. Deshalb habe ich auch so gezielt nachgefragt. Wäre eine Privathaftung des Fahrers für den Vollkaskoschaden möglich, müsste man sich ja ganz andere Absicherungsstrategien überlegen.
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Gerhard Pfeiffer
www.firehelmets.info
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| 17.07.2008 17:36 |
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Katj7a R7., Köln Wer muss diesen Feuerwehr Einsatz zahlen? | |