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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wehrführer/Stadtverordneter | 43 Beiträge | ||
Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 501246 | ||
Datum | 07.08.2008 09:33 MSG-Nr: [ 501246 ] | 8347 x gelesen | ||
Bereits aus den bisherigen Beiträgen geht klar hervor, dass dieses doppelte Ehrenamt mindestens 2 Seiten hat. Früher oder später wird der Amtsinhaber ganz sicher in Entscheidungs- und Gewissenskonflikte kommen. Dabei geht es nicht " n u r " um Beschaffungen. Zwar sind sowohl der Wehführer als auch der Stadtverordnete (per Eid) Ihrem Gewissen verpflichtet - der Stadtverordnete unterliegt aber möglicherweise auch der Partei- Windrichtung. Unsere Kanzlerin sagt immer so schön: "Die Vorteile müssen die Nachteile überwiegen" - aber das nützt hier nichts, weil das nicht gegeneinander abzuwägen ist. Unbestreitbare Vorteile können nicht gegen die Nachteile aufgewogen werden. Der Wehrführer muss sich entscheiden zwischen Entweder Oder! Selbst "normale" Feuerwehrangehörige in Parlamenten kommen in Entscheidungskonflikte und können sogar kontraproduktiv für die Gesamtwehr sein. Übrigens: Auch Wehrführer in Ruhe müssen nicht unbedingt hilfreich in einem Parlament sein, es sei denn sie haben weiterhin einen guten und engen Kontakt zur Feuerwehr und ganz besonders zur Wehrführung und sie müssen unbedingt auf neuestem Feuerwehr- Sachverstand sein. mit eigenen Erfahrungen Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | ||||
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