Geschrieben von = anonym = mich würde interessieren, wie ihr es mit dem " haltet. Gibt es die Möglichkeit, z.B. die Unfallkassen auf Missstände hinzuweisen, ohne dass es auf einen zurückfällt? Kann dann auch was dagegen getan werden, oder haben die Unfallkassen gar keine Befugnis, eine Änderung zu fordern?
Fiktives Beispiel: Ein Löschfahrzeug/Anhänger wird von der BF/dem Werk an eine FF/Stadtteilwehr ausgeliefert - es stellt sich heraus, dass das Aussteigen/die Entnahme von Geräten nur mit Kraxelei und bestimmt nicht nachts, bei Regen möglich ist.
Als privatwirtschaftliche Firma würde ich jetzt das ganze zurückschicken - bei der Feuerwehr muss ich mir Gedanken machen, ob die Stadt den Verwaltungsaufwand überhaupt auf sich nimmt, ob die Kameraden nicht vergrätzt sind, weil das neue Auto wieder vom Hof muss, ob man denn nicht selbst was hätte basteln können und dann ginge das schon...
Mein GMV sagt mir: Melden an den Wehrführer/die Abteilung der BF, schriftlich (Mustertext?), bei Nichtbeachtung Weitergabe an die Unfallkasse (oder wen noch?), Untersagen der Entnahme/Benutzung der Geräte im Dienst.
Was blüht mir, wenn ich als Mannschaftler/Gruppenführer/ZF pfeifend drüber hinwegsehe und hoffe, dass nichts passiert?
Mit kameradschaftlichem Gruß
1. kommt da bei mir mehrfach der gleiche Link: Nämlich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Whistleblowing
2. hab ich genug von fiktiven Beispielen eines einzelnen Teilnehmers hier...
3. haftet jede Führungskraft natürlich für jeden Unfug, den sie erkennt, aber mit deckt/duldet. Das wird immer dann interessant, wenns schieft geht - und keiner schuld sein will...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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