Geschrieben von Sabina KüchlerWas mich an diesem Paragraphen so stutzig mach ist, dass es da u.a. heißt: "andere brennbare Stoffe dürfen in diesen Garagen nur aufbewahrt werden, wenn sie zum Fahrzeugzubehör zählen oder der Unterbringung von Fahrzeugzubehör dienen" - Hmmmm?? - Denn in unserer Tiefgarage wird auch unser Hausmüll aufbewahrt - na und der ist ja schließlich auch brennbar.
Und der gehört dann da genau so wenig hin...
Geschrieben von Sabina KüchlerWürde es dann denn nicht reichen, wenn man anstatt der Gittertüre eine Brandschutztüre einsetzen würde?
Tür ist nicht alles. Da kommt dann noch die Frage der Wandungen dazu (entsprechend widerstandsfähige Tür in einer nicht widerstandsfähigen Trockebauwand bringt auch nichts).
Geschrieben von Sabina KüchlerStimmt die Aussage der Hausverwaltung tatsächlich: Aufbewahren von GESCHLOSSENEN Altpapierkontainern ist verboten. ? .
Nach der von Dir zitierten Vorschrift - ja.
Aber auch die Aufbewahrung von Restmüllbehältern.
Geschrieben von Sabina KüchlerNoch was: Gibt es für so eine spezielle Sache wie, Aufbewahrung von Altpapiertonnen, eigentlichauch Ausnahmeregelungen.
Wenn ja - dann wäre das geschickt.
das ist so lange "geschickt" bis es zur Brandursache wird. Restmülltonnen finde ich da alleine schon deshalb heikel, weil da ja alles mögliche reinfliegt. Ggf. auch mal noch warme Asche o.ä.
Altpapiertonnen werden das problem zwar nicht haben, dafür aber sehr viel Energiefreisetzung wenn sie mal brennen (weils z.B. jemandem langweilig war).
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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