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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Altpapier / Tiefgarage | 13 Beiträge | ||
Autor | Sabi8na 8K., Aalen / Baden-Württemberg | 504895 | ||
Datum | 22.08.2008 12:09 MSG-Nr: [ 504895 ] | 7082 x gelesen | ||
Halle Herr Richter Vielen Dank für die beiden Paragraphen. Ich hab' die mir gleich rauskopiert. Bei dem Teil des Paragraphen 16 habe ich noch eine Frage: Geschrieben von ---Stand: 1.4.2005 / 25.04.2007 MB 61 AKBW – LBO--- Zur vorübergehenden Aufbewahrung fester Abfall- und Reststoffe sind auf dem Grund-stück geeignete Plätze für bewegliche Behälter vorzusehen oder geeignete Einrichtungen herzustellen. Ist das ein "KANN"-, oder ein "MUSS"-Paragraph? Ich mein - MÜSSEN Plätze geschaffen sein, oder KÖNNEN? Danke nochmals Sabina | ||||
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