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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 506522 | ||
Datum | 30.08.2008 10:20 MSG-Nr: [ 506522 ] | 751483 x gelesen | ||
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hallo, 3.Ohne gültiges Zertifikat durften in den genannten Zeiträumen keine Feuerwehrstiefel verkauft werden. Da die Fa. Hanrath aber trotzdem Feuerwehrstiefel verkauft hat, wurde die Ordnungsverfügung erlassen und Zwangsgeld angedroht. In jedem Fall, wo der Beweis erbracht wird, dass Feuerwehrstiefel mit dem Produktionsdatum in den besagten Zeiträumen verkauft worden sind, wird das Zwangsgeld festgesetzt.Quelle: Pressemitteilung der Bezirksregierung Köln zur 1. Untersagungsverfügung gegen die Firma Hanrath Schuh GmbH Hat sich schon jemand der Hanrath-Stiefel aus einem der Produktionszeiträume auf die sich die 1. Untersagungsverfügung bezieht gekauft hat an die Bezirktsregierung Köln gewandt? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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