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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaRechtsgrundlage - Offenhalten von Brandschutztüren10 Beiträge
AutorAndr8e K8., Nienburg / Niedersachsen507541
Datum04.09.2008 02:42      MSG-Nr: [ 507541 ]11324 x gelesen

Da hänge ich mich doch gleich mal dran...

Gibt es (für Niedersachsen, falls von Wichtigkeit) einschlägige Vorschriften, welche das abschliessen von Eingangstüren zu Häusern mit Mietwohnungen verbieten?

Hintergrund: Unser Vermieter besteht darauf, dass ab 18 Uhr die Haustür zu unserem Haus mit drei Mietparteien ständig verschlossen ist und kontrolliert dies auch mehrmals (!) täglich. Wir alle sind davon mittlerweile nur noch abgenervt und würden lieber die Tür abends einfach nur ins Schloss fallen lassen, zumal das hier alles andere als eine Hochburg der Kriminalität ist. ;)



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 03.09.2008 18:49 Thom7as 7M., Lahnstein
 03.09.2008 18:57 Andr7eas7 H.7, Neuenhagen
 03.09.2008 21:37 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
 03.09.2008 23:42 Andr7eas7 F.7, Rosenberg, OT Hirschlanden
 04.09.2008 06:48 Jose7f M7., Bad Urach
 04.09.2008 02:42 Andr7e K7., Nienburg
 04.09.2008 06:56 Jose7f M7., Bad Urach
 04.09.2008 09:03 Thom7as 7M., Lahnstein
 04.09.2008 09:23 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 04.09.2008 09:44 Mich7ael7 L.7, Dausenau

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