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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rechtsgrundlage - Offenhalten von Brandschutztüren | 10 Beiträge | ||
Autor | Andr8e K8., Nienburg / Niedersachsen | 507541 | ||
Datum | 04.09.2008 02:42 MSG-Nr: [ 507541 ] | 11324 x gelesen | ||
Da hänge ich mich doch gleich mal dran... Gibt es (für Niedersachsen, falls von Wichtigkeit) einschlägige Vorschriften, welche das abschliessen von Eingangstüren zu Häusern mit Mietwohnungen verbieten? Hintergrund: Unser Vermieter besteht darauf, dass ab 18 Uhr die Haustür zu unserem Haus mit drei Mietparteien ständig verschlossen ist und kontrolliert dies auch mehrmals (!) täglich. Wir alle sind davon mittlerweile nur noch abgenervt und würden lieber die Tür abends einfach nur ins Schloss fallen lassen, zumal das hier alles andere als eine Hochburg der Kriminalität ist. ;) | ||||
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