Rubrik | Übung |
zurück
|
Thema | Schwangerschaft bei der BF, war: Einsatz von Schwangeren | 18 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 508377 |
Datum | 08.09.2008 10:14 MSG-Nr: [ 508377 ] | 7106 x gelesen |
Infos: | 08.09.08 MuSchG 08.09.08 UK RLP zu Schwangeren im Feuerwehrdienst
|
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Geschrieben von Markus WeberMuss eine FF-Frau ihre Schwangerschaft dem WL auch anzeigen, wie sie das beim Unternehmer tun muss? Ich meine: ja, habe aber keine juristisch ausformulierte Rechtsgrundlage. Wir hatten den Fall erst einmal, dort kam die Dame freiwillig auf den WL zu und es wurde in Absprache mit ihrem Gyn erörtert was sie während der Schwangerschaft machen kann.
Es gibt eine Rechtsgrundlage, die GUV-V A1 und zwar speziell die Anlage 1, in der nicht abschließend das staatliche Arbeitsschutzrecht aufgeführt ist.
Du hast im Ehrenamt das gleiche Problem wie jeder Arbeitgeber auch:
Du erfährst von der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin erst, wenn sie es dir mitteilt oder es so offensichtlich ist, das es nicht mehr zu verbergen ist.
Die Frau zwingen kannst du nicht - weder im hauptamtlichen noch im ehrenamtlichen Bereich.
Meine Empfehlung hierzu:
Im Rahmen der verpflichtenden Arbeitsschutz-Erstunterweisung Frauen im gebärfähigen Alter (schei** Ausdruck, wird aber tatsächlich so genannt) auf die Problematik hinweisen und Überzeugungsarbeit leisten. Mehr kannst du als Verantwortlicher nicht machen.
Beste Grüße
Udo Burkhard
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 08.09.2008 09:23 |
 |
Marc7us 7P., Rahden Einsatz von Schwangeren als Verletztendarsteller |
| 08.09.2008 09:59 |
 |
Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 08.09.2008 10:14 |
 |
Udo 7B., Aichhalden |
| 08.09.2008 10:14 |
 |
., Speyer | |