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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Marc8o S8., Frankfurt / Hessen | 510827 | ||
Datum | 23.09.2008 08:49 MSG-Nr: [ 510827 ] | 748368 x gelesen | ||
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Geschrieben von Peter Koffler Ich finde, es ist schon ein Unterschied ob ich sowas von der Mailadresse einer Behörde bekomme, deren Echtheit ich durch einen Anruf bestätigen lassen kann ODER einer Email eines der Beteiligten, die mit einem solchen Anhang einen Newsletter verschicken. ich finde das die Stellungshahme der Behörde dann genau so angezweifelt werden kann.... wir hir ja schon einige geschrieben haben was ist mit Kopf-/Fußzeile, Aktenzeichen, Unterschrift,Bearbeiter etc. ? Also die schreiben sehen genau identisch aus und daher kann die andere Stellungsnahme genau so angezweifelt werden. Gruß Marco ____________________________ Meine Persönliche Meinung !!! !!! | ||||
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