News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Absicherung E-Stelle mit Blauem Blinklicht | 18 Beiträge | ||
Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 510997 | ||
Datum | 23.09.2008 21:34 MSG-Nr: [ 510997 ] | 5826 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Sven Tönnemann--- Die § 52 StVZO hat einen Katalog an Berechtigten. Das meine ich ja... Sobald sie dazu berrechtigt sind, handeln sie nicht als Privatperson, sondern in ihrer Funktion(z.B. als Abschnittsleiter) Privatpersonen besitzen ja keine damit ausgerüsteten Fahrzeuge, sondern wenn sie es an ihrem Fahrzeug haben sollten, dann handeln sie ja in ihrer Funktion. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|