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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | |||
Thema | Absicherung E-Stelle mit Blauem Blinklicht | 18 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 511035 | |||
Datum | 24.09.2008 07:44 MSG-Nr: [ 511035 ] | 5789 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Sucker Und wenn seine Frau dann alleine zum Einkaufen fährt und an eine Unfallstelle kommt, darf sie blau anmachen? Jap, so läßt sich das Gesetz interpretieren. Wäre auch doof eine vorhandene -wenn auch eher suboptimale- Warneinrichtung unbenutzt zu lassen. Ist aber auch ein Grund warum blaue Bommeln auf Privatautos die Ausnahme sein sollten. Bei Dienstfahrzeugen der Berechtigten ist i.d.R. auszuschließen, daß Dritte diese benutzen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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