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Technisches Hilfswerk
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLKW-Führerscheine in der FFW95 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen511364
Datum26.09.2008 23:57      MSG-Nr: [ 511364 ]26129 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Markus HaastertDie THW Fahrgenehmigung muß ZUSÄTZLICH zum zivilen Führerschein gemacht werden, damit man überhaupt THW Fahrzeuge bewegen darf

richtig. Und wenn man nach dem Erwerb der Fahrgenehmigung nicht an der jährlichen Kraftfahrerweiterbildung teilnimmt, ist man die Fahrgenehmigung auch wieder los.

Grüße

Micha

THW Preetz: Weitere Infos zur Kf-Ausbildung



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