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Thema | Wasserschlachten usw., war: ein Gruss vom Forumstreffen | 31 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 511521 |
Datum | 28.09.2008 21:30 MSG-Nr: [ 511521 ] | 8705 x gelesen |
Themengruppe: | Augenverletzungen |
Feuerwehr-Unfallkasse
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Jugendfeuerwehrwart
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Sören Gölkerich bin trotzdem der meinung von michael (siehe link bezogen FUK ) im gewissen maße und wenn man das als jugendwart, einsatzleiter etc verantworten kann ist es io
So nach dem Motto, von der UVV darf zur Belustigung abgewichen werden oder wie ? *kopfschüttel*
Willst Du als JFW wirklich die Verantwortung für den Verlust des Augenlicht auch nur eines JFM übernehmen ?
Geschrieben von Sören Gölkerich denke jeder sollte dahingehend in eigenem ermessen handeln
Wann begreift endlich der letzt Fm (Sb) das das eben nicht so ist,
sondern jemanden (FA) das Augenlicht kosten kann?!
Aber solange FA ja "alles dürfen" weil sie es ja im "EA" machen..............
Mir wird schlecht......................
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
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| 28.09.2008 10:17 |
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Andr7eas7 B.7, Düsseldorf ein Gruss vom Forumstreffen | |