News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 513574 | ||
Datum | 09.10.2008 17:11 MSG-Nr: [ 513574 ] | 47030 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Moin, Geschrieben von Matthias Ott Und da sage ich, dass dies so pauschal nicht geht, weil Befehle nur dann verweigert werden dürfen wenn sie nicht durchführbar oder gefährlich sind. Das sehe ich anders. Wenn ich als Befehlsempfänger weiss, dass mein Einheitsführer "knatter" ist, dann kann er mir sonst etwas befehlen. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|