Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Wer darf, wer nicht? war: Alkohol und Führungskräfte | 30 Beiträge |
Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 513658 |
Datum | 10.10.2008 00:49 MSG-Nr: [ 513658 ] | 7460 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankenhaus
Moin,
Geschrieben von Jan Ole UngerMich würde interessieren, wer denn der allgemeinen Meinung nach mit Feierabendbier als Feuerwehrangehöriger eingesetzt darf?
Na alle,
ihr BF'ler gurkt doch auch nach 12 Stunden anstrengender Nachtschicht auf dem RTW mit Blaulicht durch die Innenstadt (vorher schön 6 Stunden geschlafen?), der Notfallmediziner im KH hatte bis vor kurzem dann schon 16 Stunden auf dem Tacho, womit haben die sich immer fit gehalten? Die Damen und Herren Politiker und politischen Beamten fällen lenbenswichtige Entscheidungen nach 18 stündigen Kriesensitzungen (ohne Alkoholverbot). Juristen in heiklen Strafprozessen? Eure Chefs bei Katastrophenlagen (oder Haushaltsverhandlungen)? Polizisten im Fahndungsdienst bei medienwirksamen verbrechen? Bankmanager mit weniger als sehr guten Bilanzen,...... .
Alle "klarer" und weniger gefährlich als FF'ler nach dem Feierabend Bier!
Prost,
Dirk
Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 09.10.2008 22:48 |
|
Flor7ian7 H.7, Hamburg Alkohol und Führungskräfte | |