Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Wer darf, wer nicht? war: Alkohol und Führungskräfte | 30 Beiträge |
Autor | Patr8ik 8G., Heyersum / Niedersachsen | 513678 |
Datum | 10.10.2008 09:11 MSG-Nr: [ 513678 ] | 7169 x gelesen |
Ich hab ja schon geschrieben, dass es fast nicht möglich ist. Wer vor ´ner Stunde ein Bier zum Feierabend getrunken hat, der wird in keinster Weise Ausfallerscheinungen noch eine Fahne haben. Und ich glaube es ist auch klar, dass nicht jeder der bei uns zum Einsatz kommt wie bei der Polizei erst mal pusten muss. Sollte man es jedoch Wissen, dann den Kameraden drauf ansprechen und im Feuerwehrhaus lassen. Schon schlimm genug, dass er überhaupt da ist. U
nd ja, ich weiß dass diese harte Meinung nicht gern gesehen wird, aber so ist es nunmal. Jan Ole hatte völlig recht, als er irgendwo schrieb, dass keiner der an dieser Diskussion teilnimmt, bei sich auf der Arbeit trinken würde wenn es der Arbeitgeber verbietet. Warum machen es dann die Leute bei der Feuerwehr? Das schöne bei der Feuerwehr im Gegensatz zur Arbeit ist doch, dass ich mir aussuchen kann ob ich hingehe oder nicht. Entweder ich trinke abends mein Bier und gestalte dann den Abend ohne Feuerwehr oder ich trinke nicht und kann mit wenn was passiert.
Alles ganz private Meinung!
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| 09.10.2008 22:48 |
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Flor7ian7 H.7, Hamburg Alkohol und Führungskräfte | |