News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rente... | 39 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 515648 | ||
Datum | 20.10.2008 23:12 MSG-Nr: [ 515648 ] | 13342 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Rüdiger Kupke Mich würde einmal interessieren, ob jemand, der in einer Erwerbsminderungsrente, befristet auf zwei Jahre dennoch aktiv im freiwilligen Feuerwehrdienst tätig sein darf, die Erwerbsminderungsrente bezieht sich nicht auf eine körperliche Einschränkung. Dann eine geistige Einschränkung? Die Fw-Gesetze fordern i.d.R. körperliche und geistige Eignung für den Feuerwehrdienst. Wann immer jemand diese nicht erfüllt ist er nicht diensttauglich. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|