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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rente... | 39 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 515669 | ||
Datum | 21.10.2008 00:02 MSG-Nr: [ 515669 ] | 12948 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo, mal deinen Ursprungsbeitrag mitwertend. Wenn dir ein Arzt die Diensttauglichkeit bescheinigt und aufgrund der äußeren Umstände auch keine Zweifel an der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit deiner Person sieht ist doch alles ok. Heißt so einfach kann man dir dann sicher nicht zum Übertritt in die Ehrenabteilung helfen ;-). Es wäre aber trotz allem klug das auch mit dem befristeten Rententräger zu besprechen. Weil wie der andere Peter schon bemerkte kann das Probleme im privaten Bereich(Geld) geben. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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