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Thema | BaWü: Rettung von Unfallopfern kann zukünftig kostenpflichtig sein | 21 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 521856 | ||
Datum | 16.11.2008 10:44 MSG-Nr: [ 521856 ] | 6653 x gelesen | ||
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Geschrieben von Joachim Erbrecht Muss der Kostenbescheid bei der Versicherung vom Verunfallten selbst eingereicht werden oder wird noch an Ort und Stelle seitens Gemeinde oder anderer Institutionen abgewickelt ? Muss dies unmittelbar danach erfolgen oder ist ein grösserer Zeitraum dafür vorgesehen ? Der Kostenbescheid wird bei uns dem Verursacher in Rechnung gestellt/ zugeschickt. Diese Daten werden an der Einsatzstelle immer Standartmäßig erhoben (eventuell von Pol übernommen). Bei Einsätzen wie VU wird MAXIMAL die Bergung des Fahrzeuges, Ölspur usw. verrechnet. Rettung jedoch nicht. Alle Daten gehen gesammelt ans Rathaus das dann die entsprechende Rechnungsstellung über den täglichen Verwaltungsweg in die Wege leitet. Zeit: Wie bei allen Rechnungsstellungen der Verwaltung.... Zustellung: Immer an den Verursacher der sich dann gerne mit seiner Versicherung auseinandersetzen darf.... Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | ||||
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