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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Einsatz v. Hubrettungsfahrzeug, Abstand von Stromleitungen | 20 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 525848 | ||
Datum | 04.12.2008 10:14 MSG-Nr: [ 525848 ] | 6037 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Hanswerner Kögler Hier muß man natürlich Gefahren- und Annäherungszone unterscheiden. Was ist da genau der Unterschied? Wenn ich die VDE 0132 korrekt interpretiere (siehe meinen anderen Beitrag), dann kann ich zu Rettungsarbeiten eine Annäherung von 1,5m bei 25kV zulassen, ohne dass eine Gefährdung für das Rettungspersonal besteht. Da dürfte aber dann kein cm Sicherheitsreserve mehr drin sein, oder? Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | ||||
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