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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | TÜV-'Vorschriften' am StLF10/6 | 36 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 527954 | ||
Datum | 14.12.2008 22:50 MSG-Nr: [ 527954 ] | 9767 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Nö. Wenn Du bei der Trockensaugprobe feststellst, daß die Pumpe undicht ist dann kommt als nächstes die Frage "wo". Und da kannst Du dann nacheinander die Abgänge mit Blindkupplungen verschließen. Wenn die Undichtigkeit weg ist, hast Du den Übeltäter gefunden und das zugehörigen Ventil austauschen/ reparieren. Hast irgendwie recht. War gedanklich schon bei den zwei noch möglichen Prüfungen um den Fehler zu finden :-). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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