Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Tauchrettung (!) mit PA und HuPF | 43 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s M8., Eislingen / BW | 532108 |
Datum | 02.01.2009 15:24 MSG-Nr: [ 532108 ] | 9353 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Desweiteren sind die Druckminderer an den Geräten nicht Wasserdicht, so dass es unter Umständen zum eindringen von Wasser kommen kann, welches in diesem Druckminderer zu Eis wird und dann die Funktion des Druckminderers nicht mehr gewährleistet ist.
Der Gerätewart muß nach so einer Wasserübung den Druckminderer dem Hersteller zur Überprüfung geben ( 6 Jahres Prüfung).
Desweiteren"wird von den Herstellen ganz klar in der Bedienungsanleitung darauf hingewiesen, wozu die Geräte verwendet werden dürfen.
Ein ins Wasser fallen stellt mit sicherheit keine "große Gefahr" dar, aber ich würde es grundsätzlich verbieten mit normalen PA Tauchen zu gehen!!!!
Zum einen schon deshalb weil, wenn ich es nicht trainiert habe eine Atemschutzmaske die voll Wasser gelaufen ist wieder Wasserfrei zu bekommen.
Ansonsten fragt mal bei den Herstellern nach was die zu diesem Thema sagen.
wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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