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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Mitnahme von Privatpersonen im Feuerwehrfahrzeugen | 14 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 534043 | ||
Datum | 08.01.2009 13:08 MSG-Nr: [ 534043 ] | 5865 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Das fahren eines Feuerwehrfahrzeugs alleine ist nicht grundsätzlich eine versicherte Tätigkeit Grundsätzlich nicht, aber in dem Fall schon: Er schreibt ja "Dienstfahrt" und nicht "Bier für meine Geburtstagsparty holen". Schwierig wird es sicher, wenn man einen Umweg fährt und der Unfall in der Situation dabei passiert. Der Umweg war ja dann nicht dienstlich begründet, da könnte sich die Unfallkasse querstellen. Ich kenn' die Hälfte von euch nicht' halb so gut wie Ichs gern' möchte und ich mag weniger als die Hälfte euch auch nur halb so gern wie Ihr's verdient. (Bilbo Beutlin) | ||||
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