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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Mitnahme von Privatpersonen im Feuerwehrfahrzeugen | 14 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 534145 | ||
Datum | 08.01.2009 18:31 MSG-Nr: [ 534145 ] | 5437 x gelesen | ||
Das ist nicht kompliziert. ;) Einfach nur mal fragen, ob die Landes-KFZ-Richtlinie oder eine entsprechende Fahrzeug-Dienstanweisung gilt. Selbstversicherer heisst nur, das keine Versicherungen für z.B. die Fahrzeuge, Gebäude etc. abgeschlossen wurde. Die Bekanntesten hierbei sind die Polizeien und die Bundeswehr. Heisst im Schadenfall musst du Ansprüche direkt gegenüber dem Bund bzw. dem Land geltend machen. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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