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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUnfall auf der Anfahrt - Unerlaubtes Entfernen47 Beiträge
AutorMaik8 Z.8, Burgenlankreis / Sachsen- Anhalt535399
Datum14.01.2009 16:28      MSG-Nr: [ 535399 ]11668 x gelesen

Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.
Ich werde mich hüten, hier Gerneralaussagen zu machen.
Das was ich gesagt habe ist der Regelfall.
Das alles gilt natürlich nicht, wenn der Unfall vorsätzlich herbei geführt wurde.



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Unfall auf der Anfahrt - Unerlaubtes Entfernen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt