Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Unfall auf der Anfahrt - Unerlaubtes Entfernen | 47 Beiträge |
Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 535435 |
Datum | 14.01.2009 17:55 MSG-Nr: [ 535435 ] | 11484 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hm denke wenn er die Unfallstelle verläßt ist es Unfallflucht. Die Frage ist auch ob der FA ausgerechnet so wichtig ist, dass von ihm ein Einsatzerfolg abhängig gemacht werden kann. Das später nachzuweisen wird sicher schwer
Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung
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