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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaPrüfung elektrischer Betriebsmittel von ortsveränderlichen Anlagen5 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen535778
Datum15.01.2009 14:36      MSG-Nr: [ 535778 ]3386 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Daniel Wünschaut der BGAV 3 müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Fällen (erste Inbetriebnahme o. nach Inst arbeiten) bzw. nach vorgegebenen zeitlichen Abständen geprüft werden.
Bei der so genannten "wiederkehrenden Prüfung" ist die VDE 0105 zu beachten,
diese Norm gilt nicht ausdrücklich für E-Anlagen in Fahrzeugen.


Die BGV A3 kennt erstmal nur Betriebsmittel und Anlagen als ein Zusammenschluss von Betriebsmitteln. Ob auf Fahrzeug oder nicht ist ihr egal, §5 hätte gerne, das Betriebsmittel geprüft werden.

Ob die VDE 0105-100 Fahrzeuge als nicht direkt gemeinten Anwendungsbereich auflistet ist dabei egal, bestenfalls hat man dann "nur" keine Durchführungsvorgabe für Fahrzeuge und muss sich selbst Gedanken machen, was da an einzelnen Prüfschritten sinnvoll ist, um der BGV A3 zu genügen.
Daneben empfiehlt die VDE 0105 ja selbst schon die Anwendung auch auf den als nicht unmittelbarer Geltungsbereich genannten Gebieten. Ferner gibt es die VDE 0100-717 - Elektrische Anlagen auf Fahrzeugen oder in transportablen Baueinheiten (= Container, AB usw.), die sich zwar nicht mit der Prüfung befasst aber insgesamt doch 230/400V-Systeme auf Fahrzeugen den ortsfesten elektrischen Anlagen gleichsetzt.


Geschrieben von Daniel WünschLaut der BGAV 3 [...] nach vorgegebenen zeitlichen Abständen geprüft werden.
Wer gibt die vor? Die dort genannten Zeitabstände waren eigentlich immer schon nur als Empfehlung gedacht, die in der Verantwortung des Prüfers bzw, der zuständigen Fachkraft variiert werden können. Gut, hat sich mit der BetSichV nun eh erledigt...


Gruß,
Thorben



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