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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nachweis Führerscheingültigkeit? | 32 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 536034 | ||
Datum | 16.01.2009 13:10 MSG-Nr: [ 536034 ] | 6962 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Wünsch wie Dokumentiert der beauftragte Kamerad das Ganze! Im Zweifel würde ich das zusammen mit einer Kraftfahrerbelehrung machen. Sprich der Kamerad unterschreibt mir jährlich ein Mal die entsprechende Belehrung (Meldepflicht wenn FE weg; 0,0 Promille-Regelung für Dienst-Kfz, Drogen/ Medikamenteregelung, Regelung zum Verhalten bei Unfällen mit Dienst-Kfz,...da sollte sich bei einer Stadtverwaltung mit anderen Dienst-Kfz eigentlich was finden). Und gleichzeitig würde ich den FS kopieren, Datum/ Unterschrift des Beauftragten auf die Kopie und zu den Akten nehmen (Vorjahreskopie ggf. entsorgen). Das ist m.E. die sicherste Variante. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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