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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Verbotene Stiefel | 53 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 536204 | ||
Datum | 16.01.2009 23:00 MSG-Nr: [ 536204 ] | 13141 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M@yer Abhängig davon muss dann halt der Käufer seine Ansprüche prüfen bzw. prüfen lassen und dann seine Forderungen gegenüber dieser Firma geltend machen. Das sehe ich nicht so! In D macht der Käufer seine Ansprüche wegen fehlerhafter Ware nicht gegen den Hersteller sondern gegen den Verkäufer geltend! Ich denke nicht, dass bei der Firma direkt gekauft wurde. Damit liegt der "Schwarze Peter*" wohl bei den Händlern. *(und damit das Risiko, sich mit der Firma auseinanderzusetzen, und ggf. auf den Kosten sitzen zu bleiben!!!) Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | ||||
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