Hallo Ingo,
Geschrieben von Ingo HornSicher? Ich dachte, die GUV-R 190 gilt für Feuerwehrs in den Bereichen, die durch die FwDv7 nicht abgedeckt sind? Zumindest gab es, ohne jetzt den genauen Wortlaut im Kopf zu haben, einen Passus in der 190, die eine entsprechende Interpretation ermöglicht.
GUV-R 190...
Diese GUV-Regel findet keine Anwendung auf den Einsatz von Atemschutzgeräten
öffentlicher Feuerwehren und in Betrieben im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes,
soweit dort eigene Vorschriften bestehen.
...
Quelle
Du beziehst dich auf den letzten Halbsatz. Kann man so interpretieren. Ich kenne aber leider zu viele, die das nicht tun. Dann wäre nämlich sehr schnell Schluss mit 2mal CSA.Träger in Einsatz usw. usw.
Meine Lieblingstabelle ist Nr. 31 auf Seite 112. Kann ich mir irgendwie auch sehr gut merken. ;-)
Gruß
André
Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/
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