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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Baulicher Brandschutz gegen mobilen Rauchverschluß | 33 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 538701 | ||
Datum | 26.01.2009 14:27 MSG-Nr: [ 538701 ] | 9570 x gelesen | ||
Geschrieben von Johannes Krause Wieso? Dürfen dort nur nicht(mehr) patentierte Dinge festgeschrieben werden? Es wäre doch für einen Patentinhaber eine ziemlich gute Einkommensquelle (um nicht zu sagen "Lizenz zum Gelddrucken", weil der Preis wäre dann nach oben offen), wenn eine DIN vorschreiben würde, daß Du sein patentgeschütztes Produkt kaufen mußt... In sofern kann ich die Aussage von Christian ganz gut nachvollziehen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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