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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Baulicher Brandschutz gegen mobilen Rauchverschluß | 33 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 538784 | ||
Datum | 26.01.2009 18:01 MSG-Nr: [ 538784 ] | 9668 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Da der mobile Rauchverschluß durch Herrn Dr. Reick patentiert wurde (DE102005001211) Das hat mich auch mal interessiert. Z.B. ob es ein erteiltes Patent, eine Offenlegungsschrift oder "nur" ein Gebrauchsmuster ist. Was sind die Erfindungsansprüche konkret? Denn das man bei einen Loch mit einer Plane den Gasaustausch durch das Loch verhindern kann, kann noch nicht das "Ei des Kolumbus", sprich Erfindungshöhe sein. Danach ergäbe sich, ob man dieses auch "umgehen" kann. Allerdings ergab die DE 102 00 500 eine Offenlegungsschrift der Deutschen Telekom zu: "Verfahren zur Abrechnung von Informationsentnahmen aus Datenbanken" (Hoffe das das kein "Abhörverfahren" ist ;-)) Also stehe ich etwas auf der Leitung? (Wobei ein Patent nicht "Normenfeindlich" sein muß, wenn es denn so fortschrittlich ist kann man durchaus lukrative Lizenzverhandlungen führen. Eine Nichtverwertung trifft den Erfinder am stärksten) mkg hwk | ||||
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