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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulässigkeit von Heckwarnanlagen | 23 Beiträge | ||
Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 543095 | ||
Datum | 14.02.2009 10:07 MSG-Nr: [ 543095 ] | 8816 x gelesen | ||
Geschrieben von René Westermann Gibt es irgendwelche Urteile dazu oder was sagt die Rechtssprechung generell? Generell ist alles, was ohne ABE, ABG, Teilegutachten oder entsprechende E-Nummer usw. ist, nicht zulässig. Und solche lichttechnischen Einrichtungen ohne Papiere "einfach mal eintragen" geht normalerweise auch nicht. Papiere gibt es für den Signalmaster soweit ich weiss nicht. Der Triblitz hat z.B. eine ABG, der kann auch "Leiten". Grüße Jens | ||||
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