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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulässigkeit von Heckwarnanlagen | 23 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 543112 | ||
Datum | 14.02.2009 11:41 MSG-Nr: [ 543112 ] | 8645 x gelesen | ||
Viele haben Leuchten ein- oder angebaut die eine Zulassung nach §53a StVZO haben und damit nicht eingetragen werden werden mussen. Diese Leuchten können von jedem (privat|Firma|Behörde) eingesetzt werden. Beispiel: http://www.fg-haensch.de/pdf_files/Prod_RWS_pico.pdf Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | ||||
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