Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Leiche im RTW / NRW | 84 Beiträge |
Autor | ., Aachen / NRW | 543838 |
Datum | 16.02.2009 20:15 MSG-Nr: [ 543838 ] | 22320 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Andreas BräutigamDa RTW keine Transportsärge dabei haben, wäre das zwar indirekt ein Verbot, aber die Fälle, in denen RTW schon mal häufiger in die Verlegenheit kommen, nämlich bei Ereignissen im öffentlichen Bereich, sind ggf. über Abs. 4 von der Behöltnispflicht ausgenommen.
Zumindest werden hier Verstorbene aus dem öff. Bereich in der absoluten Mehrheit der Fälle zunächst der Rechtsmedizin zugeführt.
Genau weil mir das auch etwas unspezifisch vorkam, habe ich bereits eine Mail an einen befreundeten Bestatter geschickt. Er hatte mir vor längerer Zeit mal eine genaue Quelle dafür genannt. Die habe ich aber nicht mehr präsent.
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