Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Versicherungsschutz im freiwilligen Feuerwehrdienst | 37 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8S., Hagen / NRW | 545555 |
Datum | 26.02.2009 10:16 MSG-Nr: [ 545555 ] | 23853 x gelesen |
Infos: | 04.05.08 Gesetzeslücke: Ehrenamtliche Helfer als Notfall 06.04.08 Einsatzdatenbank
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Themengruppe: | Unfälle bei Fahrten mit Einsatzfahrzeugen bzw. auf der Fahrt zum zum Einsatz |
Ich habe da mal eine intressante Fragestellung.
Es ist ja nicht neu, dass Unwetterereignisse zunehmen.
Im Vorraus würde mich da gerne mal (auch aus beschränkten fianziellen Gründen)interessieren, wer einen Schaden zahlt, wenn auf der Fahrt zum Gerätehaus z.B. aus Unwettergründen meinem Auto etwas passiert: Hier einige Besipiele die mal schnell auftreten:
-geplatzter Reifen wegen Ästen Zweigen auf der Straße (TH-Sturm - Kyrill)
-größerer Schaden durch Umstürzende Bäume, herabfallende Äste (Kyrill)
-Hagelschaden, weil das Auto am Gerätehaus und nicht in der Garage stand, um anderen zu helfen. (Letzten Sommer entging ich diesem nur um 3 km)
-Hochwasser, wenn das Auto zu Hause sicher gewesen wäre (Dortmunder Hochwasser war nur 6km entfernt)
Unter finanziellen Gesichtspunkten ist es bei Unwetterlagen nämlich manchmal sonst ein echtes Risiko mit seinem Auto dessen Schaden auf dem Weg zum Gerätehaus in Kauf zu nehmen. Bei allen anderen Einsatzarten steht diese FRage eigentlich nicht zur Debatte.
Ich bin auf eure Antworten und Erfahrungen gespannt und hoffe mehr darüber zu erfahren
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