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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz im freiwilligen Feuerwehrdienst | 37 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 545585 | ||
Datum | 26.02.2009 14:51 MSG-Nr: [ 545585 ] | 23491 x gelesen | ||
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Mahlzeit! Auch wenn ich den thematischen Zusammenhang jetzt nicht verstanden habe: Geschrieben von Kai Probst Ich dachte, dass bei einer Spielstraße nie rechts vor links gilt? Für eine echte Spielstraße gelten die gleichen Vorfahrt- und Vorrangregeln wie für alle anderen Straßen. Also auch rechs vor links, wenn nichts anderes dagegen spricht (abgesenkter Bordstein z.B.) Möglicherweise wolltest du aber etwas anderes ausdrücken, echte Spielstraßen sind sehr selten? wikipedia Gruß, Henning | ||||
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