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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Atemluftversorgung verunfallter Geräteträger (SiTr) | 22 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 545684 | ||
Datum | 27.02.2009 08:17 MSG-Nr: [ 545684 ] | 11054 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars Konrad Ob das dann in der Kombination zugelassen ist oder nicht, interessiert uns erst einmal nicht wirklich. Ich sehe das dann auch nach dem Motto: Lieber illegal am Leben als legal gestorben. Schön, aber habt Ihr wenigstens Eure Meinung dazu den zuständigen Verbänden (Kreis-, Landes-FeuerwehrV. bzw. Ref. 8 der vfdb) mitgeteilt? Ich bins nämlich langsam leid, das praktisch als Einzelkämpfer zu tun - und mir dann noch blöde Kommentare darüber anhören zu müssen. Wir könnten uns als Düsseldorf auch Einzelgutachten bzw. Gefährdungsbeurteilungen kaufen, da hat der Rest nur nichts von! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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