Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Versicherungsschutz im freiwilligen Feuerwehrdienst | 37 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 545716 |
Datum | 27.02.2009 10:46 MSG-Nr: [ 545716 ] | 23356 x gelesen |
Infos: | 04.05.08 Gesetzeslücke: Ehrenamtliche Helfer als Notfall 06.04.08 Einsatzdatenbank
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Themengruppe: | Unfälle bei Fahrten mit Einsatzfahrzeugen bzw. auf der Fahrt zum zum Einsatz |
Mahlzeit!
Geschrieben von Kai Probstaus einer Spielstraße, also verkehrsberuhigter Bereich
Diese Gleichsetzung ist zwar im Volksmund üblich, fachlich aber falsch!
(ich hatte doch den wikipedia-Artikel verlinkt?)
Geschrieben von Kai ProbstNichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 10 Einfahren und Anfahren
1Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich(Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. 2Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 3Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Insofern hat ein verkehrsberuhigter Bereich NIE Vorfahrt.
jo, und die Spielstraße ist dort nicht aufgeführt.
Gruß,
Henning
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