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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz im freiwilligen Feuerwehrdienst | 37 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 545838 | ||
Datum | 27.02.2009 23:50 MSG-Nr: [ 545838 ] | 23279 x gelesen | ||
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Mahlzeit! Geschrieben von Tobias Schmid kann man auch so interpretieren das beide Straßen der Kreuzung verkehrsberuhigte Bereiche sind und innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen gilt Rechts vor Links. Ich sag mal ganz vorsichtig: Das ist umstritten, weil es innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches keine Fahrbahnen gebe, und deswegen auch die vermeintlichen Kreuzungen keine solchen sind, und deswegen dort keine Vorfahrtregeln gelten würden. Entsprechend der Situation auf vielen Parkplätzen. Ich würde mich da aber weder auf die eine noch auf die andere Interpretation verlassen wollen. Gruß, Henning | ||||
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