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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Hilfsfrist in BaWü | 168 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 545917 | ||
Datum | 28.02.2009 16:17 MSG-Nr: [ 545917 ] | 42654 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ingo zum Felde Von der Qualifikation her sind RD und KTP eine natürliche Einheit. FW und RD nicht. Das mag auf die FFen zutreffen, aber in den meisten Bundesländern gehört eine rettungsdienstliche Ausbildung zum Berufsbild Beamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst sowie eine entsprechende Tätigkeit im Einsatzdienst einfach dazu. Aber betreffend RD und KTP gebe ich Dir recht solange es sich um qualifizierten KTP handelt. Liegendtaxi fällt für mich flach. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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