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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Hilfsfrist in BaWü | 168 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 545944 | ||
Datum | 28.02.2009 18:12 MSG-Nr: [ 545944 ] | 42551 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Jago Hexel und es eben durch FR / HvO kompensiert werden muss. nein, HvO und FR können nichts kompensieren, da sie nicht mehr als qualifizierte Erste Hilfe leisten können und sollen! Und das größte Problem würden wir bekommen, wenn die Hilfsfrist mit dem Eintreffen des HvO / FR erfüllt wäre, denn dann würden die Kostenträger reihenweise "Außenwachen" schließen, und die Zeit bis zum Eintreffen des RTW aus der Stadt billig von HvO/FR überbrücken lassen! Die Hilfsfrist würde dann zwar immer erfüllt sein, aber der RTW bräuchte noch viel länger auf dem Land. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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