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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Hilfsfrist in BaWü | 168 Beiträge | ||
Autor | Urs 8W., Heidelberg / | 546068 | ||
Datum | 01.03.2009 18:59 MSG-Nr: [ 546068 ] | 42341 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jago Hexel Auch in Hamburg gibt es Stadtteile (in den Vier- und Marschlanden sowie in den sog. Walddörfern), in denen die RTW-Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann. Hallo Jago, auch in BW gibt es First-Responder-Einheiten (auch wenn es mehr sein könnten). In BW betrifft die Eintreffzeit sowohl RTW als auch Notarzt. Mir ist beispielsweise eine Gemeinde mit ca. 600 Einwohnern im Hochschwarzwald bekannt, in der der DRK-OV als Ersthelfer ausrückt. Die Anfahrtzeit von der Kernstadt (RTW bzw. NEF-Standort) beträgt aufgrund der Länge und Topographie ca 25 Minuten. Im Winter bzw. bei Sturm und Regen natürlich länger. Hier kann ich -auch unter Berücksichtigung einer RTH-Alarmierung- die Eintreffzeit vergessen, zumal im Ort auch kein Arzt wohnt! Solche Beispiele dürfte es in BW öfters geben - leider! Gruß Urs. | ||||
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