Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Truppmann 1 und 3 Schichtarbeit | 50 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 547645 |
Datum | 11.03.2009 23:22 MSG-Nr: [ 547645 ] | 9304 x gelesen |
Infos: | 08.03.09 BaWü: Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung (VwV-Feuerwehrausbildung) vom 09.01.2004
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Dienstvorschrift
Hallo!
Geschrieben von Frank Eisenblaetterauf der anderen Seite soll jede Ausbildung genau der FwDV2 entsprechen.
Wenn man sich daran hält, bleibt wenig Stoff über, der sich im stillen Kämmerchen nacharbeiten lässt, siehe unten.
Die kann man doch problemlos nachlesen
Problemlos nachlesen kann man in der DV 2 die Lernziele, Unterrichtsmethoden sowie die Zeitansätze für die jeweiligen Themen.
Wenn man das macht, stellt man fest, dass bei insgesamt 70 h Unterricht (Truppman Teil 1) lediglich bei 13 h als Lernziel "wiedergeben bzw. erklären können" (das ist der Teil, den man zur Not im Kämmerchen lernen kann) findet die restlichen 55 h (exkl. 2 h Prüfung und Orga, also knapp 80 % der Gesamtzeit) als Lernziel "selbstständig handhaben können". Letzteres erfordert, zumindest m. E. nach, praktische Tätigkeit, also nix mit Kämmerchen.
ergo auch versäumten Unterricht nacharbeiten
Wird bei der Mehrzahl der Unterrichtseinheiten schwierig, siehe obige Erläuterung.
MkG Sascha
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