Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | FW in den Niederlanden, war: LF für die WV | 19 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 549475 |
Datum | 22.03.2009 10:37 MSG-Nr: [ 549475 ] | 4613 x gelesen |
Saarländisches Brand und Katastrophenschutz Gesetz
Geschrieben von Michael WulfIch mag mich jetzt nicht noch durch die anderen 14 arbeiten, aber eine Regelung wie in Hessen dürfte sich eher in der Minderheit der Gesetze finden lassen.
§ 11 Absatz 4 SBKG
(4) In den Freiwilligen Feuerwehren können Jugendfeuerwehren gebildet werden. Angehörige der Jugendfeuerwehr müssen das achte Lebensjahr vollendet haben. Jugendfeuerwehren haben insbesondere die Aufgabe, Jugendliche für den Gedanken ehrenamtlicher Tätigkeit in der örtlichen Gemeinschaft zu gewinnen und den Nachwuchs der Freiwilligen Feuerwehren heranzubilden. Innerhalb der Jugendfeuerwehren werden auf allen Ebenen Jugendgruppensprecher oder Jugendgruppensprecherinnen gewählt. Angehörige der Jugendfeuerwehr dürfen nur an den für sie angesetzten Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Sie dürfen nicht zum Einsatzdienst herangezogen werden.
Hier auch wieder "kann". Und vor alle ist die Nachwuchsförderung klar als Auftrag definiert.
In meinen Augen kann und darf es aber nicht sein das für Jugendfeuerwehraufgaben aktiver Einsatzdienst zurückstehen soll.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch
für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..
"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."
Marko Ramius
Ich bin ein Freund der klaren Worte
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| 19.03.2009 22:11 |
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Lutz7 R.7, Weener LF für die WV | |