Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | HRB vs. DLK; war: Feuerwehr Bergisch Gladbach beschafft Teleskopmast | 27 Beiträge |
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 550744 |
Datum | 28.03.2009 17:11 MSG-Nr: [ 550744 ] | 10960 x gelesen |
Drehleiter mit Korb
Löschgruppenfahrzeug
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Druckluftatmer (ehem. DDR) = Pressluftatmer
2. vollautomatische Drehleiter
Geschrieben von Martin DrechslerWoher nimmst du die Gewissheit, dass sich die Verantwortlichen dort nicht darüber Gedanken gemacht haben?
Hab ich doch mit keinem Wort geschrieben. Prinzipiell geht es mir auch primär um eine Gegenüberstellung der verschiedenen Systeme; was die Feuerwehr in Hintertupfingen, Frechen, Bergisch Gladbach oder sonstwo kauft ist mir persönlich erstmal egal. Von mir aus kann auch gerne eine Sequentielle 50m Leiter ohne Korb gekauft werden, falls die örtlichen Gegebenheiten das erfordern.
Aber die grundsätzliche Diskussion HRB/TM vs. DLK sollte in einem Fachforum ja sicherlich erlaubt sein, zumal dieses Thema wesentlich "brisanter" ist als die Fragestellung, ob man in einem LF jetzt 500 liter Wasser mehr oder weniger spazieren fährt.
Ich möchte daher im folgenden gerne Ortsunabhängig das Thema mal aufgreifen. Fakt ist nunmal folgendes:
Ein Hubrettungsfahrzeug kann den zweiten Rettungsweg in Gebäuden bis zur Hochhausgrenze sicherstellen. Die Vorhaltung eines geeigneten Fahrzeuges durch die kommunale Feuerwehr ist bestandteil der Baugenehmigung entsprechender Objekte. Das unterscheidet die Beschaffung von Hubrettungsgeräten schonmal wesentlich von so ziemlich allen anderen FW-Fahrzeugen, denn in den seltensten Fällen dürften die Vorhaltung expliziter Fahrzeugtypen bestandteil von Baugenehmigungen sein. (Von Sonderfällen insbesondere im Werksbrandschutz mal abgesehen)
Um den zweiten Rettungsweg mit Hubrettungsfahrzeugen überhaupt sicherstellen zu können, werden teilweise Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen nach DIN 14090 gefordert. Hier finden sich u.a. folgende Forderungen:
- Mindestgröße 5 x 11 m
- Max. Neigung 5%
- Befestigung für eine Bodenpressung von mind. 800 kN/m²
- Befestigung für Fahrzeuge mit max. 16 to zGM und 10 to Achslast
- etc.
Für mich als Feuerwehr heißt das, das notwendige Hubrettungsfahrzeuge o.g. Kriterien erfüllen müssen, wenn entsprechende Feuerwehrflächen im Stadtgebiet gefordert und eingerichtet worden sind.
Wäre für mich als Bauherren ja schon ein ziemlicher Schildbürgerstreich, wenn ich zur Errichtung o.g. Anlagen verpflichtet werde, die Feuerwehr aber gar kein geeignetes Gerät hierfür vorhält.
Daten zu Hubrettungsbühnen (Dimension 23/12), die mir vorliegen, sind folgende:
zGM: idR 16 bis 18 to
Abstützbreite: idR 5,50 bis 6,20 m
Somit sind nach meinem informationsstand HRB für den Einsatz auf DIN FW-Flächen nicht geeignet.
Andere Faktoren, die bei der entscheidung eine Rolle spielen sollten, sind:
- Rüstzeit: Bei HRB ca. doppelt so lang wie bei DLA
- Einsatz als Rettungsbrücke: Bei HRB nur sehr eingeschränkt möglich (Knick!)
- Tatsächliche Ausladung v.a. bei Last
- Sicherheitseinrichtungen
- Bedienbarkeit
Wie gesagt, ich möchte das gerne Ortsunabhängig zur Diskussion stellen!
Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!
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| 28.03.2009 16:14 |
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., Dinslaken Feuerwehr Bergisch Gladbach beschafft Teleskopmast |
| 28.03.2009 17:11 |
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Ralf7 S.7, Gerlingen | |