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Thema | Airbag-Screening und Schnittmarkierungen | 36 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 551712 |
Datum | 03.04.2009 14:00 MSG-Nr: [ 551712 ] | 15630 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Feuerwehrgesetz
Hallo ihr,
zum Thema Airbag-Screening und setzen Schnittmarkierungen durch GF:
Wer von euch praktiziert dies und mit welchen Erfahrungen? Welche Stellen markiert ihr alles? Werden die Trupps darauf ausgebildet NUR an diesen Stellen zu schneiden? Wenn ja, wie sieht das Vorgehen aus, wenn im Laufe der Befreiung das Vorgehen geändert werden muss, oder eine Schnittstelle "nicht geht"?
Ich kann mich dafür nach wie vor nicht zur vollständigen Überzeugung durchringen. Meine Idealvorstellung sieht eigentlich eher Negativ-Markierungen vor. D.h. der GF markiert alle Stellen, an denen NICHT geschnitten werden darf. Ich könnte mir hier gut das Arbeiten mit einer Spraydose vorstellen, mit der der GF alle erkannten Gefahrenpunkte markiert. Vorteil hierbei: Es lassen sich auch Gefahrenpunkte markieren, an denen generell nicht gearbeitet bzw. Vorsicht gilt. Also nicht nur im Bezug auf Schneiden, sondern auch beim Drücken, oder generell (Z.B. aktive Überrollbügel).
Bin mal gespannt auf die Antworten.
Beste Grüße,
Sebastian
§2, FwG BW:
"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
Von Löschen steht hier nichts.
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| 03.04.2009 14:00 |
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Seba7sti7an 7H., Wiesloch |
| 03.04.2009 14:19 |
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Jan 7S., Wallenhorst | |