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Was jeder beachten muss
Es dürfen nur trockene pflanzliche Rückstände wie unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt oder Schnittholz verbrannt werden.
Das Verbrennen von beschichtetem/behandelten Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter etc.) und sonstigen Abfällen (z.B. Altreifen) ist verboten.
Das Brennmaterial ist einen Tag vor dem Entzünden umzuschichten, damit Tiere, die hierin einen Unterschlupf gesucht haben, vor dem Verbrennen geschützt werden.
Als Hilfsmittel zum Anzünden und zur Unterhaltung des Feuers dürfen nur Stroh, Reisig und/oder geringe Mengen Papier eingesetzt werden. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralölprodukte oder andere Abfälle dürfen zu diesem Zweck nicht verwendet werden.
Das Feuer darf bei starkem Wind nicht angezündet werden und ist bei aufkommendem starken Wind unverzüglich zu löschen.
Das Brauchtumsfeuer muss ständig von mindestens zwei volljährigen Personen beaufsichtigt werden. Die Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.
Der Verbrennungsvorgang ist so zu steuern, dass Gefahren oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, insbesondere Rauchentwicklung oder durch Funkenflug auch unter Beachtung der Windstärke nicht eintreten können.
Zur Verhinderung einer Ausbreitung des Feuers sind ausreichend Löschmittel bereit zu halten.
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